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1.   Probestunde

 
Jede Schülerin, jeder Schüler hat Anspruch auf eine Probestunde. Die Probestunde ist kostenlos und unverbindlich.

Der Anspruch auf eine Probestunde entfällt, wenn sich der Unterricht nur auf die Vorbereitung einer Klassenarbeit etc. bezieht.

 
2.   Unterrichtsdauer

 
Die Unterrichtsdauer und die Anzahl der Unterrichtsstunden wird vertraglich nicht festgelegt. Sie sollten sich nach dem Leistungsstand und dem Lernziel der Schülerin, des Schülers richten.

 
3.   Unterrichtsausfall

 
Das Absagen einer Unterrichtsstunde durch die Schülerin, dem Schüler muß einen Werktag vor dem vereinbarten Unterrichtstermin dem Tutorium mitgeteilt werden. Nicht oder zu spät abgesagte Unterrichtsstunden müssen berechnet werden, da das Tutorium die Kosten für Dozenten vorhalten muß. 
 

4.   Zahlungsbedingungen

 
Das Tutorium stellt seine Leistungen in der Regel einmal monatlich in Rechnung. Der Rechnungsmonat beginnt am 15. eines Monats und endet am 15. des darauffolgenden Monats. Zur Begleichung der Rechnung stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl: Barzahlung oder Überweisung. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage.

 
5.   Sonderregelungen

 
Kosten, die bei einer besonders aufwendigen Gestaltung des Unterrichts anfallen, z.B. bei speziellen Leistungskursen, für die sich die Dozenten gezielt vorbereiten müssen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 Haben Schülerinnen und Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, bedarf die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Unterricht im Tutorium der Zustimmung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.

 

 
Stand: Januar 2018